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Der Unfallarzt (Kurzform: H-Arzt) ist von den gewerblichen Berufsgenossenschaften, den Eigenunfallversicherern und anderen gesetzlichen Unfallversicherern ermächtigt, Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle zu behandeln.
Neben einer Facharztausbildung als Chirurg/Unfallchirurg hat der Unfallarzt eine besondere berufliche Erfahrung in der Behandlung von Unfallverletzungen und kennt die gesetzlichen Bestimmungen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung. Er ist vertraglich verpflichtet, sich ständig fort- und weiterzubilden.
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